Bürgerenergie

Bürgerenergie in Österreich: fünf Modelle, Strom zu teilen.

„Bürgerenergie“ ist der Abschnitt des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG, 4. Teil, 2. Hauptstück, §§ 65–72), der regelt, wie Haushalte, Betriebe und Gemeinden selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen mit anderen oder zwischen eigenen Standorten teilen dürfen. Dein Stromliefervertrag bleibt dabei bestehen – die Teilnahme kommt zusätzlich dazu.

Was ist Bürgerenergie?

Das Wort steht im ElWG als Überschrift: „4. Teil – Dezentrale Versorgung und Bürgerenergie“, darin das „2. Hauptstück – Bürgerenergie“ mit den §§ 65 bis 72. Eine eigene Begriffsbestimmung hat es nicht – es ist der Oberbegriff für die Wege, auf denen aktive Kunden Strom gemeinsam nutzen.

ebUtilities, die Plattform der österreichischen Marktkommunikation, unterscheidet dafür fünf Bürgerenergiemodelle: gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, Bürgerenergiegemeinschaft, Peer-to-Peer-Vertrag und Eigenversorgungsanlage. Die Bestimmungen gelten seit 1. Oktober 2026; bestehende GEA und Energiegemeinschaften wurden ohne Zutun ins ElWG übergeführt.

Nicht verwechseln

Bürgerenergie ist nicht dasselbe wie Bürgerenergiegemeinschaft (BEG). Bürgerenergie ist der Oberbegriff für alle fünf Arten, Strom zu teilen. Die Bürgerenergiegemeinschaft ist nur eine davon: ein eigener Verein oder eine Genossenschaft, die auch österreichweit tätig sein darf (§ 67 ElWG).

  • Bürgerenergie – der Abschnitt im Gesetz, §§ 65–72 ElWG
  • Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) – ein Modell darin, § 67 ElWG

Die fünf Modelle in einem Satz.

Welches passt, hängt davon ab, wer teilt und wo die Zählpunkte liegen.

ModellIn einem SatzRechtsgrundlage
GEA
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Eine Anlage im oder am Gebäude versorgt mehrere Parteien desselben Hauses über die hauseigenen Leitungen (Hauptleitung).§ 70 Abs 6, § 68 Abs 1 ElWG
EEG
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Ein Verein, eine Genossenschaft o. Ä., in der Nachbarn, Gemeinden und KMU in ihrer Umgebung erneuerbaren Strom teilen – ohne Gewinnzweck.§ 66 ElWG, § 79 EAG
BEG
Bürgerenergiegemeinschaft
Eine Rechtsperson, die Strom (auch nicht erneuerbar) erzeugen, teilen, speichern und verkaufen darf, auch über ganz Österreich – ohne Gewinnzweck.§ 67 ElWG
P2P
Peer-to-Peer-Vertrag
Zwei oder mehr Personen teilen erneuerbaren Strom auf Grund eines Vertrags, ohne einen Verein zu gründen.§ 68 Abs 1 ElWG
Eigenversorgung
Eigenversorgungsanlage
Eine Person nutzt den Strom ihrer eigenen Anlage auch an ihren anderen Standorten, etwa am Zweitwohnsitz oder in einer weiteren Betriebsstätte.§ 65 Abs 2, § 6 Abs 1 Z 25 ElWG

Die Unterschiede im Überblick.

Stand 8. Oktober 2026 – nach ElWG §§ 65–72 und den Marktprozessen von ebUtilities.

GEAEEGBEGP2PEigenversorgung
Rechtsform nötig?nein (Verein möglich)ja, mind. 2 Mitgliederja, mind. 2 Mitgliedernein, ein Vertragnein, nicht einmal ein Vertrag
Wie viele Personen?mind. 2mind. 2mind. 2mind. 2genau 1 – derselbe Zählpunktinhaber
RäumlichGebäude, Hauptleitungnur Lokal- oder Regionalbereichbis österreichweitNahebereich oder österreichweitNahebereich oder österreichweit
Derzeit umsetzbarbei einem Netzbetreiberbei einem Netzbetreiberüber mehrere Netzbetreiberinnerhalb eines Netzbetreibers, netzübergreifend voraussichtlich ab April 2027innerhalb eines Netzbetreibers, netzübergreifend voraussichtlich ab April 2027
Wer darf teilnehmen?aktive Kundennatürliche Personen, Gemeinden, lokale Behörden, KMU – bei Unternehmen nicht als Haupttätigkeitnatürliche und juristische Personen, Gebietskörperschaftenaktive Kunden jeder Größe, große Unternehmen bis 6 MWein aktiver Kunde, große Unternehmen bis 6 MW
Strom auserneuerbaren Quellenerneuerbaren Quellenauch nicht erneuerbaren Quellenerneuerbaren Quellenerneuerbaren Quellen
Gewinnzwecknicht geregeltnicht Hauptzwecknicht Hauptzweckerlaubtentfällt – keine zweite Partei
Netznutzungsentgeltüber die Hausleitung kein öffentliches Netzermäßigt, schon heute (lokal und regional)ermäßigt nur im Nahebereich, voraussichtlich ab 2027ermäßigt nur im Nahebereich, voraussichtlich ab 2027ermäßigt nur im Nahebereich, voraussichtlich ab 2027
Elektrizitätsabgabebefreitbefreitfällt anfällt anfällt an
Erneuerbaren-Förderbeitragohne Netznutzung keinerentfällt innerhalb der EEGfällt anfällt anfällt an
Pflichten eines Lieferantenab 30 bzw. 100 kWjajajanein

Fundstellen: § 6 Abs 1, §§ 65–70, § 128 Abs 5 ElWG; § 79 EAG; § 75 Abs 5 EAG; § 2 ElAbgG – im Wortlaut unter Rechtsgrundlagen. Die Ermäßigung knüpft am Nahebereich an, nicht am Modell; ihre Höhe für 2027 legt die E-Control mit der neuen Netzentgelt-Verordnung fest, die Beträge sind noch nicht veröffentlicht. Die Elektrizitätsabgabe bei der Eigenversorgung über das öffentliche Netz ist unsere Lesart des Gesetzes.

Registrierung bei ebUtilities – seit 5. Oktober 2026.

Seit 5. Oktober 2026 laufen die Marktprozesse für P2P und Eigenversorgung, und jedes Bürgerenergiemodell wird neu über ebUtilities und die EDA registriert. Die Zustimmung im Antrag ersetzt den bisherigen Betreibervertrag mit dem Netzbetreiber.

1

Konto anlegen

Benutzerkonto auf ebUtilities.at anlegen.

2

Modell wählen

Kategorie „Bürgerenergiemodelle“: GEA (GC), EEG (RC), BEG (CC), P2P (PP) oder Eigenversorger (SC); Stammdaten und Nachweise, Zustimmung zu den Bedingungen.

3

Freigabe

Die EDA prüft und gibt frei – danach gibt es Marktpartner-ID und Gemeinschafts-ID.

4

Zählpunkte anmelden

Gemeinschafts-ID, Zählpunkt, Energierichtung, Ab-Datum und Teilnahmefaktor (ganzzahlig, mind. 1 %). Neue Modelle teilen nur dynamisch auf.

5

Zustimmung

Der Kunde stimmt im Portal seines Netzbetreibers zu. Ein Zählpunkt kann bei bis zu fünf Modellen gleichzeitig sein.

Registriert bei ebUtilities

Seit 8. Oktober 2026 sind wir im Marktpartnerverzeichnis von ebUtilities und im Marktteilnehmerverzeichnis der EDA eingetragen, und zwar zweimal: die cyb cyber telekom gmbh mit ihrer Marke EGControl als Dienstleister für Marktteilnehmer (Kennung IT100158) und als Dienstleister für Endkunden (Kennung EP100543). Als Dienstleister für Marktteilnehmer wickeln wir die Marktkommunikation für Gemeinschaften und andere Bürgerenergie-Modelle ab, die uns dafür benennen. Die Rolle als Dienstleister für Endkunden ist für Angebote an einzelne Kunden ohne Gemeinschaft gedacht; ihre eigene EDA-Anbindung folgt. Dein Bürgerenergie-Modell registrierst du trotzdem in deinem eigenen ebUtilities-Konto. Wir bereiten die Registrierung mit dir vor und helfen dir dabei.

Rollen nach den Sonstigen Marktregeln Marktkommunikation 2.1, Kap. 2.1.8 und 2.1.9. Verzeichnis: ebutilities.at/marktpartner.

So deckt EGControl jedes Modell ab.

Eine Plattform für alle fünf – mit eigener KEP-Anbindung an den Strommarkt. Was dein Projekt kostet, rechnet der Preisrechner auf der Startseite.

GEA

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Pakete
Selbstverwaltet oder Organisator
Wir übernehmen
Vorbereitung und Abwicklung der Marktregistrierung in deinem Konto, Meldungen an den Netzbetreiber, Viertelstundenwerte, Abrechnung mit den Teilnehmern – im Paket Organisator die Aufgaben eines Organisators nach § 68 Abs 2 ElWG
Preis
ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat

EEG · lokal oder regional

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

Pakete
Selbstverwaltet, Organisator, Complete oder Mehrfachteilnahme
Wir übernehmen
vom Betrieb der Plattform bis zur Gründung und zum kompletten Betrieb in deinem Namen – Teilnehmerportal, Rechnungen, Buchhaltung
Preis
ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat

BEG

Bürgerenergiegemeinschaft

Pakete
Selbstverwaltet, Organisator, Complete oder Mehrfachteilnahme
Wir übernehmen
Registrierung, Zählpunktanmeldung über mehrere Netzgebiete, Betrieb und Abrechnung – auch als Dach über regionale und lokale EEGs
Preis
ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat

P2P · Peer-to-Peer

Gemeinsame Energienutzung über Verträge

Paket
Selbstverwaltet
Wir übernehmen
Plattform für Zählpunktanmeldung, Teilnahmefaktor, Viertelstundenwerte und die Abrechnung zwischen den Vertragspartnern
Preis
ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat, 0,83 € mit allen sechs Services

Eigenversorgung

Eigenversorgungsanlage

Paket
Selbstverwaltet – zu denselben Preisen wie P2P
Wir übernehmen
Betreuung und Marktkommunikation für deine Eigenversorgungsanlage: Hilfe bei Registrierung und Datenfreigabe, Anmeldung der Zählpunkte, Teilnahmefaktor, Aufbereitung der Viertelstundenwerte und Statistik
Was entfällt
Vertrag und Abrechnung zwischen Parteien – an allen Zählpunkten bist du dieselbe Person
Preis
ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat, 0,41 € mit den Services 2.1 bis 2.3 – mehr gibt es bei der Eigenversorgung nicht

Häufige Fragen zur Bürgerenergie.

Was ist Bürgerenergie?

Bürgerenergie ist der Abschnitt im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (§§ 65–72 ElWG), der regelt, wie man selbst erzeugten erneuerbaren Strom mit anderen oder zwischen eigenen Standorten teilt. Er gilt seit 1. Oktober 2026.

ElWG, 4. Teil, 2. Hauptstück; § 188 Abs 3 ElWG

Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?

Nein. Die Teilnahme kommt zusätzlich zum bestehenden Liefervertrag dazu. Deinen Lieferanten kannst du weiterhin frei wählen. Lieferanten dürfen Teilnehmer nicht diskriminieren und keine Mindestabnahmemenge verlangen.

§ 68 Abs 1, § 69 Abs 1, § 72 ElWG

Brauche ich einen Verein?

Nur für die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft. Peer-to-Peer läuft über einen Vertrag. Die Eigenversorgung braucht weder Verein noch Vertrag.

§ 79 Abs 2 EAG; § 67 Abs 2, § 68 Abs 1, § 65 Abs 2 ElWG

Kann ich Strom von meinem Haus zu meinem Zweitwohnsitz oder Betrieb schicken?

Ja, mit einer Eigenversorgungsanlage, wenn alle Zählpunkte auf dieselbe Person laufen. Bis voraussichtlich April 2027 müssen alle Zählpunkte beim selben Netzbetreiber liegen.

§ 65 Abs 2, § 6 Abs 1 Z 25 ElWG; ebUtilities-Stufenplan

Spare ich Netzkosten?

Im Nahebereich (Lokal- oder Regionalbereich) ist das Netznutzungsentgelt für den geteilten Strom ermäßigt. Bis Ende 2026 gilt das nur für lokale und regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Für die übrigen Modelle kommt es voraussichtlich mit der neuen Netzentgelt-Verordnung 2027. Wie hoch es ausfällt, steht noch nicht fest.

§ 128 Abs 5, § 70 Abs 6 ElWG

Wie finde ich heraus, in welchem Nahebereich ich bin?

Der Netzbetreiber muss dir binnen 14 Tagen sagen, an welchem Teil des Netzes deine Anlage hängt. Viele bieten dafür eine Online-Abfrage an.

§ 70 Abs 6 ElWG

Brauche ich einen Smart Meter?

Ja. Der Netzbetreiber misst und verteilt je Viertelstunde. Ohne Smart Meter wird die Anmeldung zwar angenommen, der Start kann sich aber verzögern.

§ 71 Abs 1 und 4 ElWG

Kann ich bei mehreren Modellen gleichzeitig mitmachen?

Ja, mit einer Anlage bzw. einem Zählpunkt bei bis zu fünf gleichzeitig. Der Teilnahmefaktor legt fest, welcher Anteil wohin geht.

§ 71 Abs 5 ElWG

Welches Modell passt zu dir?

Wir prüfen Netzgebiet, Nahebereich und Zählpunkte und rechnen dein Projekt mit deinen Zahlen durch. Die Vollkosten je Kilowattstunde für GEA, EEG und BEG zeigt der Kostenrechner.

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Stand 8. Oktober 2026. Rechtsquelle: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025, die Paragrafen im Wortlaut unter Rechtsgrundlagen; Marktprozesse nach ebUtilities. Fachliche Information, keine Rechtsberatung.