Bürgerenergie
Bürgerenergie in Österreich: fünf Modelle, Strom zu teilen.
„Bürgerenergie“ ist der Abschnitt des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG, 4. Teil, 2. Hauptstück,
§§ 65–72), der regelt, wie Haushalte, Betriebe und Gemeinden selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren
Quellen mit anderen oder zwischen eigenen Standorten teilen dürfen. Dein Stromliefervertrag bleibt
dabei bestehen – die Teilnahme kommt zusätzlich dazu.
Was ist Bürgerenergie?
Das Wort steht im ElWG als Überschrift: „4. Teil – Dezentrale Versorgung und Bürgerenergie“, darin das
„2. Hauptstück – Bürgerenergie“ mit den §§ 65 bis 72. Eine eigene Begriffsbestimmung hat es nicht – es ist
der Oberbegriff für die Wege, auf denen aktive Kunden Strom gemeinsam nutzen.
ebUtilities, die Plattform der österreichischen Marktkommunikation, unterscheidet dafür fünf
Bürgerenergiemodelle: gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft,
Bürgerenergiegemeinschaft, Peer-to-Peer-Vertrag und Eigenversorgungsanlage. Die Bestimmungen gelten seit
1. Oktober 2026; bestehende GEA und Energiegemeinschaften wurden ohne Zutun ins ElWG übergeführt.
Nicht verwechseln
Bürgerenergie ist nicht dasselbe wie Bürgerenergiegemeinschaft (BEG). Bürgerenergie ist der
Oberbegriff für alle fünf Arten, Strom zu teilen. Die Bürgerenergiegemeinschaft ist nur eine davon:
ein eigener Verein oder eine Genossenschaft, die auch österreichweit tätig sein darf (§ 67 ElWG).
- Bürgerenergie – der Abschnitt im Gesetz, §§ 65–72 ElWG
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) – ein Modell darin, § 67 ElWG
Die fünf Modelle in einem Satz.
Welches passt, hängt davon ab, wer teilt und wo die Zählpunkte liegen.
| Modell | In einem Satz | Rechtsgrundlage |
GEA Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage | Eine Anlage im oder am Gebäude versorgt mehrere Parteien desselben Hauses über die hauseigenen Leitungen (Hauptleitung). | § 70 Abs 6, § 68 Abs 1 ElWG |
EEG Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft | Ein Verein, eine Genossenschaft o. Ä., in der Nachbarn, Gemeinden und KMU in ihrer Umgebung erneuerbaren Strom teilen – ohne Gewinnzweck. | § 66 ElWG, § 79 EAG |
BEG Bürgerenergiegemeinschaft | Eine Rechtsperson, die Strom (auch nicht erneuerbar) erzeugen, teilen, speichern und verkaufen darf, auch über ganz Österreich – ohne Gewinnzweck. | § 67 ElWG |
P2P Peer-to-Peer-Vertrag | Zwei oder mehr Personen teilen erneuerbaren Strom auf Grund eines Vertrags, ohne einen Verein zu gründen. | § 68 Abs 1 ElWG |
Eigenversorgung Eigenversorgungsanlage | Eine Person nutzt den Strom ihrer eigenen Anlage auch an ihren anderen Standorten, etwa am Zweitwohnsitz oder in einer weiteren Betriebsstätte. | § 65 Abs 2, § 6 Abs 1 Z 25 ElWG |
Die Unterschiede im Überblick.
Stand 8. Oktober 2026 – nach ElWG §§ 65–72 und den Marktprozessen von ebUtilities.
| GEA | EEG | BEG | P2P | Eigenversorgung |
| Rechtsform nötig? | nein (Verein möglich) | ja, mind. 2 Mitglieder | ja, mind. 2 Mitglieder | nein, ein Vertrag | nein, nicht einmal ein Vertrag |
| Wie viele Personen? | mind. 2 | mind. 2 | mind. 2 | mind. 2 | genau 1 – derselbe Zählpunktinhaber |
| Räumlich | Gebäude, Hauptleitung | nur Lokal- oder Regionalbereich | bis österreichweit | Nahebereich oder österreichweit | Nahebereich oder österreichweit |
| Derzeit umsetzbar | bei einem Netzbetreiber | bei einem Netzbetreiber | über mehrere Netzbetreiber | innerhalb eines Netzbetreibers, netzübergreifend voraussichtlich ab April 2027 | innerhalb eines Netzbetreibers, netzübergreifend voraussichtlich ab April 2027 |
| Wer darf teilnehmen? | aktive Kunden | natürliche Personen, Gemeinden, lokale Behörden, KMU – bei Unternehmen nicht als Haupttätigkeit | natürliche und juristische Personen, Gebietskörperschaften | aktive Kunden jeder Größe, große Unternehmen bis 6 MW | ein aktiver Kunde, große Unternehmen bis 6 MW |
| Strom aus | erneuerbaren Quellen | erneuerbaren Quellen | auch nicht erneuerbaren Quellen | erneuerbaren Quellen | erneuerbaren Quellen |
| Gewinnzweck | nicht geregelt | nicht Hauptzweck | nicht Hauptzweck | erlaubt | entfällt – keine zweite Partei |
| Netznutzungsentgelt | über die Hausleitung kein öffentliches Netz | ermäßigt, schon heute (lokal und regional) | ermäßigt nur im Nahebereich, voraussichtlich ab 2027 | ermäßigt nur im Nahebereich, voraussichtlich ab 2027 | ermäßigt nur im Nahebereich, voraussichtlich ab 2027 |
| Elektrizitätsabgabe | befreit | befreit | fällt an | fällt an | fällt an |
| Erneuerbaren-Förderbeitrag | ohne Netznutzung keiner | entfällt innerhalb der EEG | fällt an | fällt an | fällt an |
| Pflichten eines Lieferanten | ab 30 bzw. 100 kW | ja | ja | ja | nein |
Fundstellen: § 6 Abs 1, §§ 65–70, § 128 Abs 5 ElWG; § 79 EAG; § 75 Abs 5 EAG; § 2 ElAbgG – im Wortlaut unter
Rechtsgrundlagen. Die Ermäßigung knüpft am Nahebereich an, nicht am Modell; ihre Höhe für 2027
legt die E-Control mit der neuen Netzentgelt-Verordnung fest, die Beträge sind noch nicht veröffentlicht. Die
Elektrizitätsabgabe bei der Eigenversorgung über das öffentliche Netz ist unsere Lesart des Gesetzes.
Registrierung bei ebUtilities – seit 5. Oktober 2026.
Seit 5. Oktober 2026 laufen die Marktprozesse für P2P und Eigenversorgung, und jedes Bürgerenergiemodell wird
neu über ebUtilities und die EDA registriert. Die Zustimmung im Antrag ersetzt den bisherigen
Betreibervertrag mit dem Netzbetreiber.
1
Konto anlegen
Benutzerkonto auf ebUtilities.at anlegen.
2
Modell wählen
Kategorie „Bürgerenergiemodelle“: GEA (GC), EEG (RC), BEG (CC), P2P (PP) oder Eigenversorger (SC); Stammdaten und Nachweise, Zustimmung zu den Bedingungen.
3
Freigabe
Die EDA prüft und gibt frei – danach gibt es Marktpartner-ID und Gemeinschafts-ID.
4
Zählpunkte anmelden
Gemeinschafts-ID, Zählpunkt, Energierichtung, Ab-Datum und Teilnahmefaktor (ganzzahlig, mind. 1 %). Neue Modelle teilen nur dynamisch auf.
5
Zustimmung
Der Kunde stimmt im Portal seines Netzbetreibers zu. Ein Zählpunkt kann bei bis zu fünf Modellen gleichzeitig sein.
Registriert bei ebUtilities
Seit 8. Oktober 2026 sind wir im Marktpartnerverzeichnis von ebUtilities und im Marktteilnehmerverzeichnis der EDA eingetragen,
und zwar zweimal: die cyb cyber telekom gmbh mit ihrer Marke EGControl als Dienstleister für Marktteilnehmer (Kennung
IT100158) und als Dienstleister für Endkunden (Kennung EP100543). Als Dienstleister für Marktteilnehmer wickeln wir
die Marktkommunikation für Gemeinschaften und andere Bürgerenergie-Modelle ab, die uns dafür benennen. Die Rolle als Dienstleister
für Endkunden ist für Angebote an einzelne Kunden ohne Gemeinschaft gedacht; ihre eigene EDA-Anbindung folgt.
Dein Bürgerenergie-Modell registrierst du trotzdem in deinem eigenen ebUtilities-Konto. Wir bereiten die Registrierung mit dir
vor und helfen dir dabei.
Rollen nach den Sonstigen Marktregeln Marktkommunikation 2.1, Kap. 2.1.8 und 2.1.9. Verzeichnis: ebutilities.at/marktpartner.
So deckt EGControl jedes Modell ab.
Eine Plattform für alle fünf – mit eigener KEP-Anbindung an den Strommarkt. Was dein Projekt kostet, rechnet der Preisrechner auf der Startseite.
GEA
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
- Pakete
- Selbstverwaltet oder Organisator
- Wir übernehmen
- Vorbereitung und Abwicklung der Marktregistrierung in deinem Konto, Meldungen an den Netzbetreiber, Viertelstundenwerte, Abrechnung mit den Teilnehmern – im Paket Organisator die Aufgaben eines Organisators nach § 68 Abs 2 ElWG
- Preis
- ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat
EEG · lokal oder regional
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
- Pakete
- Selbstverwaltet, Organisator, Complete oder Mehrfachteilnahme
- Wir übernehmen
- vom Betrieb der Plattform bis zur Gründung und zum kompletten Betrieb in deinem Namen – Teilnehmerportal, Rechnungen, Buchhaltung
- Preis
- ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat
BEG
Bürgerenergiegemeinschaft
- Pakete
- Selbstverwaltet, Organisator, Complete oder Mehrfachteilnahme
- Wir übernehmen
- Registrierung, Zählpunktanmeldung über mehrere Netzgebiete, Betrieb und Abrechnung – auch als Dach über regionale und lokale EEGs
- Preis
- ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat
P2P · Peer-to-Peer
Gemeinsame Energienutzung über Verträge
- Paket
- Selbstverwaltet
- Wir übernehmen
- Plattform für Zählpunktanmeldung, Teilnahmefaktor, Viertelstundenwerte und die Abrechnung zwischen den Vertragspartnern
- Preis
- ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat, 0,83 € mit allen sechs Services
Eigenversorgung
Eigenversorgungsanlage
- Paket
- Selbstverwaltet – zu denselben Preisen wie P2P
- Wir übernehmen
- Betreuung und Marktkommunikation für deine Eigenversorgungsanlage: Hilfe bei Registrierung und Datenfreigabe, Anmeldung der Zählpunkte, Teilnahmefaktor, Aufbereitung der Viertelstundenwerte und Statistik
- Was entfällt
- Vertrag und Abrechnung zwischen Parteien – an allen Zählpunkten bist du dieselbe Person
- Preis
- ab 0,13 € je Zählpunkt und Monat, 0,41 € mit den Services 2.1 bis 2.3 – mehr gibt es bei der Eigenversorgung nicht
Häufige Fragen zur Bürgerenergie.
Was ist Bürgerenergie?
Bürgerenergie ist der Abschnitt im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (§§ 65–72 ElWG), der regelt, wie man selbst erzeugten erneuerbaren Strom mit anderen oder zwischen eigenen Standorten teilt. Er gilt seit 1. Oktober 2026.
ElWG, 4. Teil, 2. Hauptstück; § 188 Abs 3 ElWG
Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?
Nein. Die Teilnahme kommt zusätzlich zum bestehenden Liefervertrag dazu. Deinen Lieferanten kannst du weiterhin frei wählen. Lieferanten dürfen Teilnehmer nicht diskriminieren und keine Mindestabnahmemenge verlangen.
§ 68 Abs 1, § 69 Abs 1, § 72 ElWG
Brauche ich einen Verein?
Nur für die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft. Peer-to-Peer läuft über einen Vertrag. Die Eigenversorgung braucht weder Verein noch Vertrag.
§ 79 Abs 2 EAG; § 67 Abs 2, § 68 Abs 1, § 65 Abs 2 ElWG
Kann ich Strom von meinem Haus zu meinem Zweitwohnsitz oder Betrieb schicken?
Ja, mit einer Eigenversorgungsanlage, wenn alle Zählpunkte auf dieselbe Person laufen. Bis voraussichtlich April 2027 müssen alle Zählpunkte beim selben Netzbetreiber liegen.
§ 65 Abs 2, § 6 Abs 1 Z 25 ElWG; ebUtilities-Stufenplan
Spare ich Netzkosten?
Im Nahebereich (Lokal- oder Regionalbereich) ist das Netznutzungsentgelt für den geteilten Strom ermäßigt. Bis Ende 2026 gilt das nur für lokale und regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Für die übrigen Modelle kommt es voraussichtlich mit der neuen Netzentgelt-Verordnung 2027. Wie hoch es ausfällt, steht noch nicht fest.
§ 128 Abs 5, § 70 Abs 6 ElWG
Wie finde ich heraus, in welchem Nahebereich ich bin?
Der Netzbetreiber muss dir binnen 14 Tagen sagen, an welchem Teil des Netzes deine Anlage hängt. Viele bieten dafür eine Online-Abfrage an.
§ 70 Abs 6 ElWG
Brauche ich einen Smart Meter?
Ja. Der Netzbetreiber misst und verteilt je Viertelstunde. Ohne Smart Meter wird die Anmeldung zwar angenommen, der Start kann sich aber verzögern.
§ 71 Abs 1 und 4 ElWG
Kann ich bei mehreren Modellen gleichzeitig mitmachen?
Ja, mit einer Anlage bzw. einem Zählpunkt bei bis zu fünf gleichzeitig. Der Teilnahmefaktor legt fest, welcher Anteil wohin geht.
§ 71 Abs 5 ElWG
Welches Modell passt zu dir?
Wir prüfen Netzgebiet, Nahebereich und Zählpunkte und rechnen dein Projekt mit deinen Zahlen durch. Die Vollkosten je Kilowattstunde für GEA, EEG und BEG zeigt der Kostenrechner.
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Stand 8. Oktober 2026. Rechtsquelle: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025, die Paragrafen im Wortlaut unter
Rechtsgrundlagen; Marktprozesse nach ebUtilities. Fachliche Information, keine Rechtsberatung.