Alle fünf. „Bürgerenergie“ ist der Teil des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (§§ 65–72 ElWG), der regelt, wie du selbst erzeugten Strom mit anderen oder zwischen deinen eigenen Standorten teilst. ebUtilities unterscheidet dabei fünf Modelle, und alle laufen bei uns auf derselben Plattform: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) – eine Anlage versorgt die Parteien im selben Haus über die Hauptleitung, ohne Verein. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) – ein Verein oder eine Genossenschaft teilt erneuerbaren Strom in der Nachbarschaft (lokal) oder der Region (regional); nur hier ist das Netzentgelt schon heute ermäßigt. Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) – eine Rechtsperson, die auch über mehrere Netzgebiete bis österreichweit teilen darf. Peer-to-Peer (P2P) – zwei oder mehr Personen teilen per Vertrag, ohne Verein. Eigenversorgung – du nutzt den Strom deiner Anlage an deinen anderen Standorten; alle Zählpunkte gehören dir. Nur EEG und BEG sind Energiegemeinschaften im Sinne des Gesetzes. Welches Modell passt, hängt davon ab, wer mitmacht, ob ihr eine Rechtsperson wollt und wo die Zählpunkte liegen: P2P und Eigenversorgung gehen derzeit nur innerhalb eines Netzbetreibers, netzübergreifend voraussichtlich ab April 2027. Der Nahebereich entscheidet über die Netzentgeltermäßigung – für BEG, P2P und Eigenversorgung frühestens mit der neuen Netzentgelt-Verordnung 2027.